Donnerstag, 25. Januar 2007
Die SKL hat mir nun doch recht zügig, zu dem Vorfall SKL und das Medienzentralregister, geantwortet. Zum einen mit einem großem Textbaustein, wobei dann später doch noch auf meinen speziellen Fall und das Medienzentralregister, eingegangen wird. Fest steht demnach, ein solches Medienzentralregister existiert nicht und wird nur als Grund vorgeschoben um den Kunden eine Art, Legalität des Anrufes, vorzutäuschen.
Nun weiß ich auch, dass Bekannte öfters von solchen Anrufern beläßtigt werden und ich bin mir nun nicht so ganz sicher, ob die SKL, tatsächlich , wie sie es formuliert "empfindliche Sanktionen" gegen solche Betreiber, bzw. "ämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft" um dieser sog. Telefondrückerkolonnen, Herr zu werden oder ob sie es eher liger hinnehmen? Denn offensichtlich gibt es hier gewisse Arten an Provisionsstrukturen, die auch den Verkauf der Lose auf diese Art und Weiße zulassen und somit eine gute Einnahmequelle für die SKL darstellen. Soweit man da keine weiteren Fakten hat, bleiben bei mir doch einige Zweifel und ein etwas schaler Nachgeschmack.
Im folgendem, nun das Schreiben der SKL an mich:
Sehr geehrter Herr Bletran,
wir bedauern, dass Sie durch einen fragwürdigen Werbeanruf für das Gewinnspiel der SKL belästigt wurden und nehmen nachstehend gerne ausführlich Stellung:
Zum besseren Verständnis möchten wir Ihnen unsere Vertriebsstruktur näher erläutern.
Die SKL ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Träger sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Die Lose werden ausschließlich durch die Vertriebsorganisation – derzeit ca. 130 Staatliche Lotterieeinnahmen (LE) und 1.600 Amtliche Verkaufsstellen (Vst) – im Namen und für Rechnung der SKL verkauft.
Unsere Vertriebsorgane sind wie jedes andere Unternehmen im Wirtschaftsleben auf Werbung für das Produkt „SKL“ angewiesen. Da über 95 % der SKL-Lose auf dem Versandweg vertrieben werden, werben die Lotterieeinnahmen der SKL – vergleichbar mit anderen Versandfirmen – neben Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften oder Fernsehwerbung häufig mit Beiklebern, Postwurfsendungen und personalisierten Mailings. Die Adressen hierzu werden meist über Spezialverlage in großem Umfang bezogen bzw. angemietet. Selbst Institutionen wie Versicherungen oder Krankenkassen vermitteln gelegentlich Adressaten an die vorgenannten Spezialverlage. Dies ist im Rahmen der derzeit geltenden Datenschutzgesetze erlaubt.
Der Bereich Telefonmarketing gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dafür beauftragen die Vertriebsorgane der SKL überwiegend externe Telefon-Dienstleistungsfirmen oder CallCenter. Diese haben die Aufgabe auf Grund eines vorhandenen Kundenkontaktes bzw. einer Geschäftsbeziehung (schriftlich oder telefonisch) SKL-Lose anzubieten und zu verkaufen. Teilweise erfolgt die Kontaktaufnahme auch auf Grund der Teilnahme an einem Telefon-Gewinnspiel im Fernsehen, an Internetverlosungen oder an Gewinnspielen und Preisausschreiben in Zeitschriften und Tageszeitungen.
Bei derartigen Telefonaktionen sollte selbstverständlich der gute Ruf und die hohe Qualität des Gewinnspielangebots der SKL im Vordergrund stehen und nicht Verärgerung beim Kunden. Deshalb weist die Direktion der SKL ihre Vertriebsorgane regelmäßig auf die Beachtung der Wahrheits- und Klarheitsgrundsätze sowie korrekte Umgangsformen im Telefonmarketing hin. Selbstverständlich zählt dazu auch die Beachtung der Rechtslage zur Zulässigkeit von Telefonanrufen zum Zwecke der Werbung. Dokumentiert wird dies beispielsweise durch die Informationen über seriöses Telefonmarketing auf der Startseite der Website www.skl.de Bereich Telefonmarketing.
Leider gibt es in diesem Bereich auch „schwarze Schafe“ und illegale Vertriebskanäle. Telefonmarketing eignet sich hierzu in besonderer Form, weil die Nachverfolgung zum Teil sehr schwierig ist. Wenn Verstöße festgestellt und einem CallCenter zugeordnet werden können, ergreift die Direktion der SKL Sanktionsmaßnahmen. Es wurden deshalb schon mehrfach – soweit die Sachverhaltsangaben ausreichten – empfindliche Sanktionen verhängt. Außerdem wurden strafrechtlich relevante Sachverhalte angezeigt.
Da die SKL nicht über Werbe- oder Kundendateien verfügt, ist es uns ohne nähere Angaben leider nicht möglich, den für den erfolgten Anruf verantwortlichen Telefon-Dienstleister oder die nach geschalteten CallCenter zu ermitteln. Sollten Sie weitere Informationen wie Rückrufnummer, Name des CallCenters oder Name des Lotterieeinnehmers haben oder erhalten, wären diese zur Ermittlung des Verantwortlichen sehr hilfreich.
Die einzige wirkungsvolle Maßnahme zur Vermeidung weiterer Belästigungen der von Ihnen beanstandeten Art ist die Eingabe Ihrer Personen- und Telefondaten in die SKL- interne Sperrliste. Diese extern zugriffsgeschützte Sperrliste dient dem Zweck, innerhalb der Vertriebsorganisation sicherzustellen, dass Personen, die keine weiteren Anrufe (mehr) wünschen, nicht mehr von Telefonagenten angerufen werden. Die Staatlichen Lotterieeinnehmer der SKL sind vertraglich verpflichtet, mehrmals wöchentlich diese Sperrliste durchzusehen und sicherzustellen, dass etwa von Ihnen bzw. in Ihrem Auftrag von Telefonmarketingunternehmen angesprochene Personen nicht mehr behelligt werden. Im Rahmen der den Lotterieeinnehmern verbindlich vorgegebenen Mindestvertragsverpflichtungen wird die Pflicht zur unverzüglichen Sperrung von Daten unmittelbar auf die Telefonmarketingunternehmen herunter gebrochen. Die Weiterleitung Ihrer Daten in unsere interne Sperrliste ist zur unverzüglichen Umsetzung der von Ihnen geltend gemachten Forderung unerlässlich und dient damit der Wahrung Ihrer berechtigten Interessen im Sinne des § 28 Absatz 1 Nummer 2 BDSG.
Gerne übernehmen auch wir diesen Eintrag für Sie. In diesem Fall bitten wir Sie um kurze Nachricht und Übermittlung der Rufnummer unter der Sie belästigt werden.
Allerdings ist auch dies kein absoluter Schutz vor Telefonanrufen, die außerhalb der SKL-Vertriebsorganisation getätigt werden, da es neben den Lotterieeinnahmen weitere Spezialanbieter und Verlage gibt, die über Telefonverzeichnisse verfügen und diese Werbefirmen mit dem Hinweis einer vorhandenen Anruf-Einverständniserklärung zur Nutzung anbieten.
Zu den Aussagen des CallCenter-Agenten:
Es existiert kein Medienzentralregister. Diese Aussage wird häufig 'vorgeschoben', um Kaltanrufe zu verschleiern. Hätte der CallCenter-Agent ein gültiges Anrufeinverständnis vorliegen, könnte er sich auch auf die Herkunft der Rufnummer berufen (z.B. Teilnahme an einer Promotion-Aktion oder an einem Gratis-Gewinnspiel).
Es gehört zu den zwingenden Angaben eines von einem SKL-LE beauftragten CallCenter-Agenten, zum einen den Namen des LE's, den Namen des CallCenters, selbstverständlich den eigenen Namen sowie eine Rückrufnummer zu benennen. Sollte er dies nicht tun oder tun können, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein nicht autorisiertes CallCenter.
Diese Sachlage lässt den Schluss zu, dass Sie von einem CallCenter angerufen wurden, das in keiner Vertragsbeziehung zu einem LE der SKL steht bzw. stand und somit für Anrufe für SKL-Lose nicht autorisiert war. Leider hat sich aber in der Vergangenheit herausgestellt, dass außerhalb der Vertriebsorganisation der SKL unautorisierte Telefonmarketingunternehmen in eindeutig rechtswidriger Weise versuchen, 'ins Blaue hinein' Kunden zu werben, wobei sich diese Unternehmen in bewusster Täuschungsabsicht wettbewerbswidrig als Mitarbeiter bzw. Beauftragte der SKL ausgeben. Seien Sie versichert, dass die SKL in bekannt werdenden Fällen sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, gegen derart rechtswidrige und – wie Ihr Schreiben zeigt – rufschädigende Aktivitäten vorzugehen. Maßnahmen sind allerdings nur dann möglich, wenn über Rückrufnummern oder auf sonstigem geeigneten Weg die verantwortlichen Personen oder Telefonmarketingunternehmen identifiziert werden können.
Abschließend möchten wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen und versichern Ihnen, dass es nicht im Interesse der Direktion und unseren Vertriebspartnern ist, potentielle Kunden mit unseriösen Anrufen zu 'ködern'.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Kornmann
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Stellv. Gruppenleitung Kundenservice
Süddeutsche Klassenlotterie Anstalt des öffentlichen Rechts
Bayerwaldstraße 1 Tel: XXX / XXXXX - XX
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